Rauchmelderpflicht in Deutschland
Rauch ist leise, heimtückisch und giftig.
Brände verbrauchen Sauerstoff und setzen Giftgase frei. Das geruchlose Kohlenmonoxid wird nach wenigen Minuten freigesetzt.
Bereits drei Atemzüge Rauch machen bewusstlos, 10 Atemzüge führen zum Tod!
Besonders nachts besteht eine potenzielle Gefahr, denn dann schläft auch der Geruchssinn. Für eine frühzeitige Branderkennung sind daher Rauchmelder unverzichtbar. Diese erkennen die Gefahr bereits in der Entstehungsphase (Schwelbrand) und alarmieren zuverlässig und vor allem rechtzeitig.
Drei Faktoren sind hierbei besonders wichtig: leistungsfähige Geräte, die richtige Montage und die regelmäßige Wartung. Was die Geräte leisten müssen, wird in der Produktnorm DIN 14604 beschrieben. Montage und Wartung sind in der Anwendungsnorm DIN 14676 festgelegt. Sie definiert die Mindestausstattung: Rauchmelder gehören in Kinder- und Schlafzimmer sowie Flure.
In Deutschland ist die Verpflichtung zur Ausstattung von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern in der jeweiligen Landesbauordnung der einzelnen Bundesländer geregelt.
Derzeit haben die Bundesländer (noch mit Ausnahme von Berlin, Brandenburg und Sachsen) die Ausstattung von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern für "Neubauten und umfangreiche Umbauten" gesetzlich festgelegt. Vorhandene Wohnungen müssen auch bis zum Ablauf einer Übergangsfrist ausgestattet sein.
Einheitlich festgelegt in allen bisher angepassten Bauordnungen ist, dass
- Schlafräume und
- Kinderzimmern sowie
- Flure, über die die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen,
jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben müssen.
Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandgeruch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Unterschiedlich geregelt ist, wer (Eigentümer oder Besitzer=Mieter) zum Einbau und zur "Sicherstellung der Betriebsbereitschaft" (=Wartung) verpflichtet ist. Auch das Ende der Übergangsfrist bis zu der die Rauchwarnmelder installiert sein müssen, ist in jeder Bauordnung abweichend geregelt.
klicken Sie hier zu "Regelungen der Länder zur Ausrüstung von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern" -bitte gedulden Sie sich evtl. etwas, bis das Dokument geladen wird
Rauchmelder finden Sie hier:
http://haustechnik-fachshop.de/shpSR.php?p1=335